Absurdes Demokratieverständnis in Klagenfurter Gemeinderat: Darf man in fremden Namen Unterschriften zurückziehen oder gar zurücktreten

Im gestern stattgefundenen Klagenfurter Gemeinderat ist es gegen Ende der Sitzung zu einem Auszug der Grünen Fraktion gekommen. Der Grund dafür: Ein Grüner Dringlichkeitsantrag für ein CO2-Kompensationsprogramm im Falle der Errichtung des Gasdampfkraftwerks wurde nicht einmal zur Abstimmung gebracht.

Magistratsdirektor Jost bestätigte, dass der Antrag, ordnungsmäßig fristgerecht und mit den notwendigen Unterschriften versehen, zwei Stunden vor Beginn der  Gemeinderatssitzung eingebracht wurde. Sekunden vor der Behandlung des Klimasschutz-Antrages hatte allerdings ÖVP-Mandatar Adolf Krumpl als Ersatzgemeinderat in fremden Namen die Unterschrift des nicht anwesenden Mandatars Mario Kuttnig zurückgezogen. Magistratsdirektor Jost erlaubte diese Vorgangsweise, nicht aber das spontane Hinzufügen weiterer Unterschriften unter den Dringlichkeitsantrag wie es Ursula Kuess (Pro Klagenfurt) in der Situation angeboten hatte.

Konkret benötigt man für einen Dringlichkeitsantrag die Unterschrift von 5 Mandataren, die Grünen sind im Klagenfurter Rathaus mit 4 Sitzen vertreten. Also benötigen sie für jeden Dringlichkeits-antrag die Unterschrift eines Mandatars einer anderen Fraktion. Bisher hat Gemeinderat Kuttnig die Grünen Dringlichkeitsanträge meist ermöglicht. Die Unterschrift zählt lt. Auskunft des Magistratsdirektor selbst dann wenn der Mandatar bei der Sitzung zeitlich verhindert ist, so wurde es bisher auch gehandhabt.

Nun stellt sich die Frage, ob das Zurückziehen fremder Unterschriften rechtlich in Ordnung ist, die Grünen werden dazu eine Anfrage an die Gemeindeaufsichtsbehörde richten.“, so GR Matthias Köchl, Obmann der Klagenfurter Grünen. Wenn es möglich ist würde Köchl gerne stellvertretend für den Klagenfurter Bürgermeister Harald Scheucher zurücktreten.