GRin Evelyn Schmid-Tarmann nennt Maßnahmen von anderen Städten in Europa, dem ausufernden Angebot von Airbnb entgegenzutreten. Klagenfurt darf die negative Entwicklung nicht verschlafen: Stadt- wie auch Landesregierung müssen im Rahmen der Gesetze tätig werden. Wirtschaftskammer, Universität und FH für Tourismus sieht sie ebenfalls gefordert.
„Ich habe immer wieder betont, dass die vereinzelte Vermietung eines Zimmers von Privat an Privat kein ernsthaftes Problem für die Hotellerie darstellt“, erinnert GRin Schmid-Tarmann, „aber Klagenfurt darf die negative Entwicklung nicht verschlafen! Großstädte wie München und Wien fangen massiv an, die Privatvermietungs-Portale in die Pflicht zu nehmen, hohe Bußzahlungen aufzuerlegen beziehungsweise aus den Stadtzentren zu verbannen. Dieser Markt entwickelt sich nämlich zu einem ernsthaften Konkurrenten der heimischen Tourismusbetriebe, da sie meist Abgaben und Nächtigungstaxen vermeiden. Auch werden so Mietobjekte dem Markt entzogen, wodurch die Mieten rasant steigen.“
Tatsache ist, dass sich das Airbnb-Angebot in den letzten Jahren in Österreich vervielfacht hat, wie eine Studie der TU Wien aus dem Jahr 2017 zeigt.1 „Und Airbnb ist zwar nur einer von vielen Internet-Dienstleistern, die das Hotelleriegewerbe aufmischen“, bemerkt die Gemeinderätin, „Airbnb ist allerdings der größte von allen, mit weltweit rund 5 Millionen gelisteten Unterkünften.
1,8 % der in Österreich Urlaubenden machen bereits von dem Angebot Gebrauch 2. 20% der Anbieter in Wien sind keine Privatvermieter im Sinne des Gesetzes, sondern professionelle, sie haben 5 oder mehr Objekte als Airbnb-Unterkünfte, meist komplette Wohnungen 1. Daraus ergibt sich ein massives Problem für die anderen Wohnungsbesitzer im gleichen Block. Ein ständiges Kommen und Gehen, erhöhte Betriebskosten und Lärmbelästigungen durch feiernde Urlauber sind die Folge. Das ist nicht gesetzeskonform und auch den Miteigentümern ist es vielfach nicht bewusst, dass sie dem Airbnb-Anbieter diese Art der Nutzung untersagen können 3.“
„Meine Sorge ist, dass sowohl die heimische Politik als auch die Wirtschaftskammer diese Entwicklung verschlafen“, so die grüne Wirtschaftssprecherin weiter. Sie hat versucht, auf den zuständigen Referenten in der Stadt einzuwirken, diesbezügliche Anfragen und Anträge sind lapidar mit: ‚die Gesetzgebung ist Landessache‘ weggewischt worden. „Es macht den Eindruck der Ahnungslosigkeit, auch, als wären die eigenen Gewerbetreibenden egal. Doch die Gewerbeordnung sieht eine genaue Regelung vor, es hapert am Willen zum Vollzug und ist Abschieben der Verantwortung. Allerdings ist auch die Wirtschaftskammer gefordert“.
„Abgesehen von der unfairen Konkurrenz für die ordentlich gemeldeten Beherbergungsbetriebe, mischt die Airbnb-Krake auch den Wohnungsmarkt gehörig auf. Mieten und Immobilienpreise steigen bereits rasant an“, berichtet GRin Schmid-Tarmann und wünscht sich eine umgehende Bestandsaufnahme des heimischen Airbnb-Angebots nach dem Vorbild der Studie der TU Wien 1.
„Wir haben eine Wirtschafts-Uni und Fachhochschulen für Tourismus. Diese Institutionen sollte man für ein dementsprechendes Projekt motivieren, dessen Ergebnis der säumigen Politik die Augen öffnet, um endlich gegenzusteuern.
1 Studie der TU und WU Wien:
https://wherebnb.in/wien/#where
2 Tourismus Austria Nächtigungsstatistik Factsheet 2016/2017:
https://www.austriatourism.com/fileadmin/user_upload/Media_Library/Downloads/Tourismusforschung/2017G_Factsheet_Tourismus_in_OE_2017_extern_Stand_27_02_18.pdf
3 OGH: Die touristische Nutzung eines als Wohnung gewidmeten Wohnungseigentumsobjekts für die Dauer von jeweils 2 bis 30 Tagen ist eine genehmigungspflichtige Widmungsänderung.