Antrag gegen weitere Verkaufsflächen-Widmungen am Stadtrand

Die Grünen bringen in der heutigen Gemeinderatssitzung einen Fraktionsantrag für einen Widmungsstopp für Verkaufsflächen am Stadtrand ein. Anlass ist die Errichtung des umstrittenen Fachmarktzentrums am Kika-Standort, der in der heutigen Sitzung mehrheitlich beschlossen werden soll.
In der heutigen Gemeinderatssitzung wird der Weg für das geplante Fachmarktzentrum (FMZ) am Kika-Parkplatz geebnet – auch gegen die Stimmen der Grünen, die sich, so wie die Wirtschaftskammer und mehrere Innenstadt-Kaufleute, bereits im Vorfeld öffentlich dagegen ausgesprochen haben.
Gemeinderat Elias Molitschnig: „Wir fordern ein Ende der veralteten Widmungspolitik in Klagenfurt: Neue Verkaufsflächen am Stadtrand, wie sie durch das FMZ in der Völkermarkter Straße entstehen, schaden bestehenden Geschäften und produzieren Leerstände. Die Sättigungsgrenze an Verkaufsflächen an der Peripherie ist erreicht – neue Widmungen dürfen nicht mehr zugelassen werden. Mit Altlasten und Zugeständnissen aus der Vergangenheit muss ein für alle Mal Schluss sein – damit wir gestärkt nach vorne kommen!“, betont Molitschnig. „Eine zukunftsorientierte Widmungspolitik bedeutet die Nutzung bereits gewidmeter Grundstücke und die Umnutzung bestehender Gebäude sowie der Erhalt von Grünflächen.“ Anlässlich des heutigen Beschlusses zum FMZ bringt die Grüne Fraktion einen gemeinsamen Antrag ein, indem ein Widmungsstopp für Verkaufsflächen am Stadtrand gefordert wird. „Der Antrag nimmt Bezug auf das Stadtentwicklungskonzept 2020+, das besagt, dass der Fokus bei der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt von innen nach außen gelegt werden soll“, so Molitschnig.
Die Grünen fordern die Erarbeitung eines auf die Handelsentwicklungen und Einkaufszentren abgestimmten Entwicklungskonzeptes. „Ein solcher Antrag wurde auch schon in der Stadt Villach beschlossen – auf Antrag der Bürgermeisterpartei“, so Molitschnig. „Ziel ist eine räumlich ausgewogene, der Wirtschaft förderliche Stadtentwicklung. Wichtig dabei ist, dass auf die gewachsenen innerstädtischen Strukturen Bedacht genommen wird. Zur Vermeidung von Fehlentwicklungen soll bei der Erarbeitung eines solchen Konzeptes ein Widmungsstopp für neue Verkaufsflächen außerhalb der Innenstadt gelten.“