Im dörflichen
Stadtteil St.Martin entsteht eingepresst zwischen dem Gasthof Müller und den alten Villen am Waldrand der Großbau „Wohnoase Kreuzbergl-St. Martin“. „Mit 73
Metern Länge in geschlossener Bauweise entspricht der Riedergarten-Baukoloss
nicht dem Ortsbild. Der Kardinalfehler war schon die Zusammenlegung von zwei
Grundstücken. Dadurch wird die erlaubte Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,65, die
für diese Gegend mit Einfamilienhäusern ohnedies viel zu hoch ist, auf 0,79 zur
Profitmaximierung ausgeschöpft“, berichtet Gemeinderätin Evelyn Schmid-Tarmann,
die bereits zu Beginn des Verfahrens im Stadtplanungsausschuss dagegen stimmte.
„Durch
Nachmessungen wurde nun festgestellt, dass die Höhe der im Bau befindlichen
Garagenwand den Bauplan um 40 Zentimeter überschreitet (3,35 statt der
zulässigen 2,95 Meter). Außerdem wurde der Aushub nicht tief genug
durchgeführt, sodass die „Tiefgarage“ de facto zum Erdgeschoß wird. Der
geltenden Bauordnung entsprechen maximal drei Geschoße. Durch das Herausragen
muss die Garage somit als viertes Geschoß gerechnet werden. Laut §2
Klagenfurter Bebauungsplanverordnung/KBPVO gilt in diesem Gebiet die Zone 2.
Die Garage ist für 35 bis 50 Fahrzeuge gedacht“, berichtet GRin Schmid-Tarmann.
Unlängst
wurden aufgrund dessen mehrere Anzeigen seitens der AnrainerInnen bei der
Baupolizei erstattet. „Wenn die Garage somit zum Vollgeschoß wurde, darf es
zusätzlich nur noch maximal zwei weitere Stockwerke geben. Anderenfalls ist dies
ein Verstoß gegen das Baurecht. Um das zusätzliche Stockwerk zu kaschieren,
sollen die 3,35 Meter des Garagengeschoßes nach Fertigstellung einfach
aufgeschüttet werden“, empört sich Schmid-Tarmann. Sie hat nun eine
diesbezügliche Anfrage an Bürgermeister Scheider eingebracht und fordert, dass
die Ortsbildpflegekommission endlich aus dem Winterschlaf erwacht.
Wortlaut
der Anfrage: „Inwieweit weicht die Höhe der dzt. im Bau befindlichen
Garagenwand vom ursprünglichen Bauplan ab und ist dieses Geschoß nun als
Vollgeschoß zu rechnen?“