Diese Sackgasse ist unverständlicherweise zusätzlich mit der Tafel „allgemeines Fahrverbot“ versehen, obwohl eine Durchfahrt sowieso nicht möglich ist. Dadurch, dass der rückwärtige Friedhofseingang geöffnet wurde, fahren die Friedhofsbesucher auch in die Nähe des Einganges und parken oft verkehrsbehindernd, was sie laut Verbotstafel gar nicht dürfen. Gesetzestreue lassen das Auto auf der Sablatnig Straße stehen, dies ist aber auch verkehrsbehindernd.
Ich stelle daher
den selbstständigen ANTRAG
der Gemeinderat wolle beschließen,
dass das allgemeine Fahrverbot im Herbert-Strutz-Weg aufgehoben wird.