<h2 style="margin: 0cm 0cm 0pt; line-height: 19.55pt;" class="MsoHeader"><span>Reaktion auf den Kommentar und Artikel, Kleine Zeitung 22.04.2009 S.25, 26f</span></h2>
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Das geplante Bauprojekt im Klagenfurter Naherholungsgebiet Kreuzbergl sorgt weiterhin für große Aufregung. Auf den ehemaligen Gründen der Waisenhauskaserne in der Aichelburg-Labia-Straße sollen ca. 180 Wohneinheiten geschaffen werden. „In den Medien wurde teilweise kolportiert, dass die Grünen zuerst JA und dann auf einmal NEIN sagen und darunter ihre Glaubwürdigkeit leide!“, berichtet die betroffene Grün-Gemeinderätin Evelyn Schmid-Tarmann. Die Klagenfurter Grünen ersuchen deswegen um folgende Richtigstellung:
„Das Bauprojekt in der Aichelburg-Labia-Straße stand erstmals am 24.07.2007 auf der Tagesordnung im Stadtsenat und wurde einstimmig beschlossen! Kurz darauf kam es auch am 18.09.2007 im Gemeinderat zum einstimmigen Beschluss!“, berichtet StRin Maga Andrea Wulz und fügt hinzu: „Prinzipiell haben wir Grüne nichts gegen Bauprojekte, vor allem nicht, wenn dadurch Wohnungen für Jungfamilien geschaffen werden! Die Nachfrage ist hier enorm!“
In der Stadtsenatssitzung vom 25.11.2008 kam es jedoch aus formalen Grünen zu einer Änderung des Teilbebauungsplanes vom 18.09.2007, da künftig Nebenflächen in zurückgesetzten Geschoßen (Penthousegeschoßen) in der Ermittlung der Bruttogeschoßfläche anzurechnen sind. Daher wäre für das Bauprojekt die Geschoßflächenzahl von 0,85 auf 0,9 anzuheben. Dieser Antrag wurde mit den Gegenstimmen der Grünen und der SPÖ-Fraktion genehmigt und an den Gemeinderat zur Beschlussfassung weitergeleitet. „In der Gemeinderatssitzung am 25.11.2008 wurde selbiger Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt! Lediglich die ÖVP sprach sich für die Abänderung des Teilbebauungsplanes aus! Diese Abänderung steht im Widerspruch zur Bauordnung. Das gegenständliche Bauprojekt befindet sich in der Zone 2 der Klagenfurter Bauverordnung, in der nur ein- bis zwei-, maximal aber dreistöckig gebaut werden darf. In der Änderung des Teilbebauungsplanes wurde die Geschoßanzahl mit maximal fünf Geschoßen mit darüber liegendem Penthousegeschoß – also sechs Geschoße – festgelegt. Wegen der Änderungen bzgl. Geschoßhöhe und Baudichte haben wir damals nicht zugestimmt!“, berichtet GR Evelyn Schmid-Tarmann.