Um den öffentlichen Verkehr in der Villacher Straße zu beschleunigen, pochen die Grünen weiterhin auf die Umsetzung aufrechter Beschlüsse. Diese sehen die Auflassung von Busbuchten im Zuge von Straßensanierungen und die Errichtung von Fahrbahnhaltestellen vor. Die Sanierung der Villacher Straße geht bald weiter. Ob mit oder ohne Busbuchten ist – aufgrund der aktuellen Rechtsunsicherheit – ungewiss: „Wir hoffen noch immer auf ein Umdenken beim zuständigen Landesrat. Die Beschlusslage ist eindeutig: Die Errichtung von Fahrbahnhaltestellen bei Straßensanierungen, um die Busse zu beschleunigen, ist in einem Stadtsenatsbeschluss von 2014 klar festgehalten. Auch im Stadtentwicklungskonzept 2020+ ist verankert, dass der öffentliche Verkehr gegenüber dem Individualverkehr zu bevorzugen ist“, erinnert Stadtrat Frank Frey an aufrechte Beschlüsse* und den Mobilitätsmasterplan des Landes Kärnten.
Auch Clubobmann Thomas Winter-Holzinger setzt nach wie vor auf die Vernunft des Landesverkehrsreferenten: „Es liegen stichhaltige Argumente der Stadtwerke, der BusfahrerInnen und des Vereins Fahrgast Kärnten vor. Für die Fahrgäste bedeuten Fahrbahnhaltestellen völlige Barrierefreiheit und eine erhebliche Beschleunigung der Busse, der Zeitverlust für AutofahrerInnen hält sich hingegen in Grenzen“, betont Winter-Holzinger. „Die Zukunft liegt im Ausbau und der Beschleunigung der Öffis – im Sinne einer modernen Verkehrspolitik, die sich an der Umwelt und der Gesundheit der Menschen orientiert. Ich würde mich freuen, wenn auch von den anderen Parteien der Stadtregierung Unterstützung bezüglich der Einhaltung des Stadtentwicklungskonzeptes und des in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossenen Leitbildes kommen würde.“ (Schluss)
*Im Jänner 2014 wurde im Klagenfurter Stadtsenat der „Aktionsplan Mobilität“ beschlossen, in dem u.a. festgehalten wird, dass bei geplanten Sanierungsmaßnahmen von Straßenabschnitten im Stadtbereich Fahrbahnhaltestellen (Kaphaltestellen) zu errichten sind. Das Stadtentwicklungskonzept 2020+ ist ein Gemeinderatsbeschluss vom 28.10. 2014. Im Kapitel Mobilität ist auf Seite 30 u.a. der Vorrang für den öffentlichen Verkehr gegenüber der privaten, individuellen und KFZ-orientieren Mobilität festgeschrieben.