Klagenfurt (03.09. 2013) SPÖ-Vizebürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz, Grünen-Stadträtin Andrea Wulz und EW’09- Gemeinderätin Sieglinde Trannacher stellten heute klar, dass ihnen das Land Kärnten, bezugnehmend auf ihre Aufsichtsbeschwerde zum Gemeinderat am 20. März 2013, in allen Punkten Recht gegeben hat. Die Gemeindeabteilung bestätigte, dass die Einladung zum Gemeinderat mit der Tagesordnung zu versenden ist, weder ein Entwurf noch permanente Aktualisierungen der Tagesordnung im Stadtrecht vorgesehen sind und dass jede Änderung der Tagesordnung eine Abstimmung mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Gemeinderat erfordert.
„Die Stellungnahme der Gemeindeabteilung zeigt klar auf, dass das Stadtrecht vom Bürgermeister mit Füßen getreten wird“, sind sich Mathiaschitz, Wulz und Trannacher einig. „Seitens der Gemeindeabteilung wurde in der Stellungnahme zur Aufsichtsbeschwerde zum gelindesten Mittel gegriffen. Der Bürgermeister wurde zum wiederholten Male aufgefordert das Stadtrecht einzuhalten, da die ‚generelle Vorgehensweise’ in Klagenfurt äußerst problematisch ist.“
Im Schreiben wird klar festgehalten, dass der Beschluss am 20. März eigentlich für nichtig hätte erklärt werden müssen und die Aufsichtsbeschwerde ihre Berechtigung hat. Da die Gemeindeabteilung aber einerseits wenig Zugriffsrecht bei Statutarstädten hat und andererseits dazu verpflichtet ist zum gelindesten Mittel zu greifen, wird der Bürgermeister dringendst ersucht, das Vorgehen zu ändern. „Unsere Forderung aus dem Klagenfurter Demokratie-Paket – Statutarstädte brauchen eine eigene Kontrollinstanz – wird dadurch unterstrichen“, betonten Mathiaschitz, Wulz und Trannacher abschließend.