Klagenfurt (26.09. 2013) SPÖ, ÖVP und Grüne warnen den Bürgermeister klar vor einem Alleingang und den drohenden strafrechtlichen Konsequenzen (Amtsmissbrauch und Untreue).
Es gibt eine klare Beschlussfassung, nach der es ab 1. Oktober nur einen Magistratsdirektor geben wird. Eine dringende Verfügung des Bürgermeisters in der Causa Koroschetz wäre in mehreren Punkten rechtlich nicht gedeckt, da sowohl eine gemeinderatspflichtige Stellenplanänderung, wie auch eine Zustimmung des Stadtsenates zur Änderung der Geschäftseinteilung nötig sind. Beide der obersten Gremien könnten vom Bürgermeister jederzeit einberufen werden.
Alle drei Parteien weisen Scheider darauf hin, dass eine solche Vorgangsweise von strafrechtlicher Relevanz sei und er für den finanziellen Schaden der Stadt persönlich haftbar gemacht werden könnte. Mit einem solchen Alleingang würde der Bürgermeister in diesem Fall die demokratischen Verhältnisse der Landeshauptstadt umgehen.