Die Ostbucht liegt im „Wilden Westen“

Klagenfurt (01. Juni 2012) „Vorerst ist überhaupt rechtlich zu klären, ob in unmittelbarer Nähe der Klagenfurter Schiffswerft ein Badebetrieb stattfinden darf. Laut Seen- und Flussverkehrsordnung ist im Umkreis von 100 Metern einer Werft oder Hafen das Baden und Tauchen verboten.[1]“ so Evelyn Schmid-Tarmann, die bereits im Jänner 2012 die Interessenskonflikte des stadteigenen Grundstücks und der Hoteleigentümer aufzeigte.

„Ich habe mir das dreiste Treiben der letzten Tage von den neuen Besitzern des Hotels Wörthersee angesehen. Wieim Wilden Westen scheint hier das Faustrecht zu gelten. Die Stadt, die den schmalen Uferstreifen für die Bevölkerung öffentlich machen will, wird vor vollendete Tatsachen gestellt: Eigenmächtig wird ein Privatsteg auf dem schmalen stadteigenen Uferstreifen angebracht, quasi „besetzt“. Das ist nicht rechtens. Den Bundesforsten, die dem Wörthersee-Hotel den Badesteg verpachtet haben, gehört der gesamte Wörthersee, nicht aber das Ufer. Der Steg darf lediglich eine schwimmende Plattform, „eine Insel“ sein.“, ist sich GRin Schmid-Tarmann sicher.

Sie sieht einen offensichtlichen Interessenskonflikt darin, dass der Kärntner FPÖ-Obmann Christian Leyroutz zugleich Anwalt der Bordellbesitzer sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke ist. „Christian Leyroutz hat hier eine Doppelrolle – doch wenn diese zum Nachteil der Stadt ist, ist dies untragbar und muss Konsequenzen zur Folge haben!“, fordert die Grün-Gemeinderätin.

Der neuerrichtete Steg ist vermutlich auch Werft- und Restaurantbetreiber Adolf Krumpl ein Dorn im Auge, denn dieser wollte aus dem öffentlichen Grundstück eine renaturierte Ersatzfläche für einen bei seinem Restaurant Lido geplanten Bootsanlegesteg errichten.

„Eigentümervertreter der STW ist wiederum der kompromissbereite Bürgermeister Christian Scheider, der den Steg zulassen möchte, weil er hofft, dass die Bordell- und Hotelbesitzer durch den erzwungenen Seezugang das historische Hotel Wörthersee revitalisiert werden. Die Revitalisierung des denkmalgeschützten Bauwerkes und den weiteren Ausbau in ein Fünf-Sterne-Hotel vom Seezugang abhängig zu machen, mutet wie Erpressung an. Die Stadt darf keinen Kniefall vor solchen privaten Investoren machen!“ so Schmid-Tarmann abschließend.

[1] § 63. (1) Im Umkreis von 100 m um Hafeneinfahrten und Anlegestellen der Fahrgastschiffahrt ist das Baden, ausgenommen an öffentlichen Badeplätzen mit geeigneten Aufsichtspersonen, sowie das Tauchen verboten.