Dienstanweisung – Leserliche Unterschriften auf amtlichen Schriftstücken

Derzeit ist es so, dass amtliche Schriftstücke (siehe als Beispiel Anlage) durch den Berichterstatter bzw. Abteilungsleiter, wenn überhaupt, mit einem unleserlichen „Hackl/ Hieroglyphen“ unterzeichnet werden. An welche Person soll man sich bei Rückfragen wenden?
Wegen dieser Unsitte sollte rasch eine entsprechende Dienstanweisung erfolgen, denn sonst werden wir derartige Schriftstücke nicht mehr zu Kenntnis nehmen.

Ich stelle daher
den selbstständigen ANTRAG
der Gemeinderat wolle beschließen,

dass eine Dienstanweisung seitens des Bürgermeisters oder des Magistratsdirektors an alle Dienststellen ergeht, wonach der Name des Unterzeichners erst mit Maschine geschrieben und erst dann unterschrieben wird.