In Klagenfurt – Waltendorf ist ein kleiner, kaum bekannter, aber äußerst schützenswerter Lebensraum von der Zerstörung bedroht. Durch großflächige Anschüttungen ist dieses Kerbtal, das laut Kärntner Naturschutzgesetz 2002 schützenswert ist, bedroht. Aufgrund des Gutachtens von Prof. Dr. Wilfried Franz soll dieses Gebiet mit seiner einzigartigen Fauna (z.B. Vorkommen der Reliktpflanze aus dem Postglazial „Germer“) zum Naturdenkmal gem. § 28 des Kärntner Naturschutzgesetzes erklärt werden.
Wir stellen daher
den selbständigen ANTRAG
der Gemeinderat wolle beschließen
dass das einzigartige Kerbtal, südlich des Weges in Waltendorf Klagenfurt, zum Naturdenkmal gem. § 28 des Kärntner Naturschutzgesetzes erklärt werden soll.