Fragen und Antworten zum Wörtherseestadion

Die Klagenfurter Grünen haben die derzeit häufigsten Fragen rund um das Thema Wörtherseestadion und die derzeitige Teilsperre für Sie zusammengefasst.

1. Frage: Stimmt es, dass sechs AnrainerInnen (unter ihnen Stadtrat Frank Frey) für die Sperre von Teilen des Stadions verantwortlich sind?
Antwort: Nein, das wird u.a. von politischen MitbewerberInnen gerne so verzerrt dargestellt. Fakt ist, dass der Verwaltungsgerichtshof ein Urteil getroffen und die Genehmigung für Teile des Wörtherseestadions aufgehoben hat. Der Grund: Im Zuge der Permanentmachung im Jahr 2011 hat die Behörde des Landes einen UVP-Feststellungsbescheid erlassen, der zu dem Ergebnis kam, dass keine UVP-Pflicht besteht. Gutachten, die für diesen Feststellungsbescheid erstellt wurden, wurden im Zuge der Bauverhandlung heran gezogen. Gegen diese Gutachten konnten in der Bauverhandlung keine Einsprüche erhoben werden. Diesen Tatbestand hat der Verwaltungsgerichtshof als Unrecht anerkannt und daraufhin den Baubescheid aufgehoben.

Es ist also nicht die Schuld von ein paar AnrainerInnen, dass das Stadion derzeit nicht bespielt werden darf und eine Neuaufrollung des Verfahrens möglich erscheint. Nein, es sind ganz klar Fehler in der Vergangenheit gemacht worden – sowohl auf politischer als auch auf Behörden-Ebene. Bürgermeister und oberste Bauinstanz in der Stadt Klagenfurt war 2011 Christian Scheider von der FPÖ. Die Entscheidung, dass die vorgelegte Variante keiner UVP bedarf, traf die Behörde des Landes.

2. Frage: Stimmt es, dass die AnrainerInnen nur ihre Klage zurückziehen brauchen und dann kann das Stadion wieder in vollem Ausmaß genutzt werden?
Antwort: 
Nein! Wenn die AnrainerInnen Ihre Klage zurückziehen, ändert das an der Situation, dass Teile des Stadions ein Schwarzbau sind und es einen neuen Baubescheid braucht, nichts. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes würde trotzdem aufrecht bleiben.

3. Frage: Stimmt es, dass die AnrainerInnen eine UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) fordern?
Antwort: Nein, der Verwaltungsgerichtshof hat nur den Baubescheid und nicht den UVP-Feststellungsbescheid aufgehoben. Dieser ist rechtskräftig. Das bedeutet, eine UVP steht derzeit gar nicht nur Debatte und die AnrainerInnen können sie auch gar nicht fordern! Das ist kein Wunschprogramm der AnrainerInnen. Derzeit liegt der Ball beim Landesverwaltungsgericht – dieses Urteil ist abzuwarten (sechsmonatige Frist) und danach ist zu handeln. Es gilt die Unabhängigkeit des Gerichtes!

4. Frage: Muss eine UVP durchgeführt werden?
Antwort: Fakt ist, dass das Stadion – und das war Teil des Baubescheides – nach der Fußball-Europameisterschaft 2008 von 30.000 auf 12.000 Plätze hätte zurückgebaut werden sollen. Die Rückbau-Auflage war deshalb notwendig, weil allen damals klar war, dass für das große Stadion eine UVP verpflichtend notwendig gewesen wäre und diese sich in der dafür gebotenen Zeit nicht ausgegangen wäre. So ist im UVP-Gesetz (Bundesrecht) nachzulesen, dass ab einer Größe von 10 Hektar oder mindestens 1.500 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge eine UVP nötig ist. Da sich das Stadion in einem belasteten Gebiet (Immissionsschutzgesetz Luft = IG-L) befindet, wären diese Grenzwerte um 50 Prozent zu halbieren. Unverständlicherweise stellte die UVP-Behörde fest, dass keine UVP nötig sei – und dadurch wurde der Eindruck erweckt, dass die Permanentmachung so rasch wie möglich über die Bühne gehen sollte. Nicht nur die Grünen haben immer wieder auf die Notwendigkeit der Einhaltung dieser Auflage im Baubescheid hingewiesen. Am 14.07. 2009 wurde unter Bgm. Christian Scheider (FPÖ) im Klagenfurter Gemeinderat mehrheitlich die Permanentmachung des Stadions beschlossen – mit den Gegenstimmen der Grünen. Nach diesem demokratischen Mehrheitsbeschluss ist heute zu handeln!

5. Frage: Was fordern die Klagenfurter Grünen mit Stadtrat Frank Frey?
Antwort:
Die Grünen fordern Rechtssicherheit und treten für eine saubere Lösung ein! Man kann einen Patienten, dem vom Arzt (in diesem Fall das Stadion von einem Höchstgericht) eine Krankheit diagnostiziert wird, auch nicht nur oberflächlich behandeln und irgendwie „weiterwursteln“. Derzeit ist die Situation so, dass das Urteil des Landesverwaltungsgerichtes abzuwarten ist. Es stimmt, dass die Grünen in der Vergangenheit für den Rückbau des Stadions eingetreten sind. Durch den zu akzeptierenden mehrheitlich gefassten Gemeinderatsbeschluss vom 14. Juli 2009 haben wir jetzt aber die Verantwortung, das Beste aus dem 30.000 Sitzplätze-großem Stadion in Waidmannsdorf zu machen. Natürlich soll es – nachdem schon über 100 Mio. Euro an Steuergeld hineingeflossen sind – auch genutzt werden und Einnahmen lukrieren. Gleichzeitig müssen aber im Sinne der AnrainerInnen einige Maßnahmen getroffen werden, u.a. ein Verkehrskonzept mit einem entsprechenden Verkehrsleitsystem, ein Sicherheitskonzept und Verbesserungen beim Lärmschutz.

6. Frage: Warum ist ein Rückbau nur mehr schwer möglich?
Antwort: Die Gesamtkosten müsste die Stadt Klagenfurt tragen. Fachleute der Stadt und der ausführenden Baufirma haben vor dem Beschluss für die Permanentmachung 15,5 Mio. Euro für den Rückbau veranschlagt, die der Bund übernommen hätte. Im Zuge der Permanentmachung wurden nach heutigem Stand 19,8 Mio. Euro ausgegeben. Das würde bedeuten, dass ein Rückbau weit mehr als die damals veranschlagten 15,5 Mio. Euro verschlingen würde. Für die Stadt ist ein Rückbau in der derzeitigen Situation finanziell nicht durchführbar.

7. Frage: Stimmt es, dass Stadtrat Frank Frey für die Sperre des Stadion-Parkplatzes verantwortlich ist?
Antwort:
Nein! Das ist eine Lüge, die von politischen MitbewerberInnen verbreitet wird. Der Parkplatz beim Stadion darf von BesucherInnen bei Veranstaltungen im Stadion genutzt werden – so lautet die Genehmigung. Frank Frey hat als Stadtrat gar nicht die Berechtigung, diesen Parkplatz sperren zu lassen! In letzter Zeit wurde der Parkplatz allerdings missbräuchlich – nämlich für große Lastwägen – verwendet, was rechtlich nicht zulässig ist.