Derzeit ist ein unteres Maß von 90 cm festgelegt, das sich dadurch schon wieder um mehrere cm verringert, wenn die Betonplatte verfließt wird. Die meisten Unfälle passieren dadurch, dass sich Leute, vor allem Jugendliche, wegen der geringen Höhe auf das Geländer setzen oder sich darüber beugen (deshalb am 21. 5.2001 in Viktring Todesfall) und das Gleichgewicht verlieren. Außerdem ist zu berück-sichtigen, dass die Menschen immer größer werden. Zahlreiche Unfälle mit Verletzten und Toten hätten bei höherem Geländer verhindert werden können. Um in Zukunft Unfälle zu vermeiden, sollte die Stadt aus Sicherheitsgründen beginnen, in ihren Wohnhäusern und Schulen die Geländer auf 110 – 115 cm zu erhöhen und gleichzeitig die Wohnbaugenossenschaften und Privatbesitzer dazu auffordern, dasselbe zu tun. Das Land ist aufzufordern die diesbezügliche Verordnung dahingehend zu ändern.
Dieser Antrag wurde vor 3 Jahren wegen der landesweit vielen Stürze über zu niedere Geländer eingebracht, in der Hoffnung, dass rasch gehandelt wird. Inzwischen gab es wieder Stürze, zuletzt in der HAK 2. Ein Nachmessen dort ergab, dass z.B. das Geländer wohl dem Gesetz entsprechend über der Mindesthöhe von 90 cm, nämlich 95 cm liegt, Stiegengeländer jedoch teilweise nur 85 – 90 cm aufweisen. In Italien wurde bereits ein diesbezügliches Gesetz erlassen und alle Geländer mussten nachträglich erhöht werden. Der Antrag lautet, dass eine Verordnung erlassen wird, alle Stiegen-geländer auf eine Mindesthöhe von 110 cm, Balkone und Brüstungsgeländer auf 115 – 120 cm zu erhöhen. Das bedeutet, keine Geländer bei Neubauten dürfen diese Maße unterschreiten und alle schon vorhandenen Geländer müssen nachträglich auf diese Maße innerhalb kürzester Frist erhöht werden.
Ich stelle daher
den selbstständigen ANTRAG
der Gemeinderat wolle beschließen,
dass die Höhe der Stiegen- , Balkon- und Brüstungsgeländer in einer Verordnung neu festgelegt wird, um in Zukunft Stürze von Personen zu verhindern.