Mit dem Ministerratsvortrag vom 2. Mai 2001 hat die Bundesregierung beschlossen, dass dem geschlechtergerechten Sprachgebrauch in allen Ressorts besonderes Augenmerk zu schenken ist.
Leider wird obiger Beschluss in Amtsschriften der Stadt Klagenfurt nicht umgesetzt. So heißt es beispielsweise Schülereinschreibung, Berichterstatter im Stadtsenat und Prüfer der Niederschrift in den Ausschüssen.
Ich stelle daher den selbstständigen ANTRAG,
der Gemeinderat wolle beschließen,
dass amtliche Schreiben geschlechtergerecht formuliert werden und somit eine sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern erfolgt.
Weiters sollen bei Schreiben der Gemeinde, die an Familien beziehungsweise Eltern gerichtet sind, sowohl der Mann/Vater wie auch die Frau/Mutter in der Anschrift namentlich angeführt werden. In Zeiten der Gleichbehandlung ist der Begriff des „Haushaltsvorstandes“ wohl obsolet.
Für die geschlechtergerechte Formulierung gibt es drei Möglichkeiten:
Schülerinnen- und Schülereinschreibung - SchülerInneneinschreibung
Schüler/inneneinschreibung
Berichterstatter oder Berichterstatterin - BerichterstatterIn –
Berichterstatter/in
Prüfer oder Prüferin – PrüferIn - Prüfer/in
Es empfiehlt sich eine einheitliche Regelung.