Klagenfurt (14. Jänner 2015) „Auf der einen Seite gibt die Stadt Klagenfurt im Wissen um die prekäre Grundwassersituation ein 100.000 Euro teures Grundwassermodell in Auftrag, auf der anderen Seite signalisiert sie den Bauträgern, dass diese bald munter weiterbauen können – so geht das wirklich nicht!“, kritisiert Gemeinderätin Evelyn Schmid-Tarmann das „doppelte Spiel des Bürgermeisters. Scheider muss den Bauunternehmen klipp und klar sagen, dass das ehemalige Sumpfgebiet nicht mehr als Bauland für Großbauvorhaben zur Verfügung stehen kann. Die Kellerflutungen, von denen hunderte WaidmannnsdorferInnen betroffen waren, haben gezeigt, dass es höchste Eisenbahn für einen Baustopp und für Rückwidmungen ist!“, so Schmid-Tarmann. „Der Bürgermeister sollte ehrlich sein und den Bauunternehmen sagen, dass sie sich andere Grundstücke suchen werden müssen – selbst wenn Entschädigungszahlungen drohen. Hier muss das Gemeinwohl vor wirtschaftliche Einzelinteressen gestellt werden!“, betont Schmid-Tarmann, die mit der Bürgerinitiative S.U.M.P.F. in engem Kontakt steht und weiß, dass auch viele Betroffene Unterlassungs-, Schadensersatz- und Amtshaftungsklagen in Erwägung ziehen, wenn es zu keiner Lösung kommt.
Schmid-Tarmann fordert, Rückwidmungen ernsthaft in Erwägung zu ziehen. „Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ewig gültige Widmungen. Die Widmungen aus den 70er Jahren entsprechen nicht dem heutigen Raumordnungsplan! Laut § 15 Abs.4 des Kärnter Raumordnungsgesetzes ist festgelegt, dass eine Gemeinde verpflichtet ist eine Rückwidmung in Grünland oder Auflagen für entsprechende Gegenmaßnahmen (Schutz vor Hochwasser, Lawinen, Lärm usw.) zu verordnen. Werden Widmungen trotz Gefahr nicht geändert, besteht Amtshaftung“, betont Schmid-Tarmann, die Umwidmungen von Zone 1 in Zone 2 fordert.
Bis zum Vorliegen der Ergebnisse des Grundwassermodells, und das wird nicht vor Ende 2015 sein, verlangt die Gemeinderätin einen „absoluten Bau- und Widmungsstopp. Das ist angesichts der prekären Lage zwingend notwendig. Außerdem kann das Grundwassermodell überhaupt erst klären, welche Auswirkungen zukünftige Tiefbauten, die Versickerung der Oberflächenwasser sowie Landnutzungs- und Klimaänderungen auf den Grundwasserspiegel und die unterirdischen Grundwasserströme haben. Darin muss auch der Verlauf des Drainagensystems und das Fassungsvermögen des Russenkanals erfasst sein“, so Schmid-Tarmann abschließend.