Grüne fordern verpflichtende Richtlinien für Schlägerungen am Kreuzbergl

Grüne fordern verpflichtende Richtlinien für Schlägerungen am Kreuzbergl

Jedes Frühjahr das gleiche Szenario: Die IVK (Immobilienverwaltung) führt unter dem Deckmantel „Bewirtschaftung bzw. Holzernte“ brachiale Schlägerungen durch. „Es liegt nahe, dass Vize-Bgm. Gunzer – er ist bei der IVK Eigentümervertreter der Stadt – das Kreuzbergl lediglich als Wirtschaftsfaktor, nicht aber als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung sieht“, meint Grünen-Gemeinderätin Evelyn Schmid-Tarmann. „Voriges Jahr war Maiernigg dran, heuer auch wieder das Kreuzbergl.“

Im heurigen Frühjahr kamen witterungsbedingt obendrein große Flurschäden hinzu. Wegen der brutalen Kahlschläge und der auf Wochen kaum benutzbaren Wanderwege und des Fitnessparcours erhielten die Klagenfurter Grünen empörte Protestanrufe und E-Mails. „Bei einem Treffen mit Förster Ing. Gottfried Maierhofer wurden Möglichkeiten besprochen, wie so ein Vorgehen in Zukunft verhindert werden kann.“ GRin Schmid-Tarmann erläutert: „Mit dem schweren Gerät Harvester wird planquadratmäßig jeder Stamm, der einen dickeren Durchmesser als 15 cm hat, niedergemäht – übrig bleiben nur ganz junge. Doch gerade die Vielfalt ist wichtig, die Durchmischung der Arten und Generationen! Das Fällen alter Bäume nimmt dem Kreuzbergl auf Jahrzehnte seinen Charakter. Das Landschaftsschutzgebiet ist ein sehr sensibler Bereich, eines unserer wichtigsten Naherholungsgebiete. Wir Grüne werden es nicht zulassen, dass der Wald nur als Wirtschaftsfaktor gesehen wird.“

Ein aktueller Gemeinderatsantrag von GRin Schmid-Tarmann beinhaltet folgendes: „Der Schutz des Kreuzbergls wird interdisziplinäres Anliegen der Abteilungen Besitzverwaltung, Tourismus und Umweltschutz. In Form eines Mustervertrages sollen folgende Vorgaben in Zukunft gelten:

  1. Der Zuständige steckt erst das zu bewirtschaftende Gebiet ab und kennzeichnet zu entfernende Bäume. Unter Bedachtnahme auf Vielfalt und Artenschutz kennzeichnet er erhaltenswerte, gesunde, auch alte Bäume.
  2. Es darf keinesfalls zu großflächigen Rodungen, sondern nur zum Auslichten kommen.
  3. Sobald der Boden aufgetaut ist, bedeutet dies Arbeitsstopp.
  4. Harvester können nur bedingt eingesetzt werden. Solch schweres Gerät soll durch leichtere Maschinen ersetzt werden.
  5. Schlägerungsunternehmen müssen vertraglich dazu verpflichtet werden, für
    die Flurschäden aufzukommen.
  6. Alle Flurschäden, die Wanderwege und Fitnessparcours beeinträchtigt, zerstört oder unpassierbar gemacht haben, sind unverzüglich wiederherzustellen.“

Fotohinweis: Leixner