Hotelkoloss am Lendspitz: Zerstörung des letzten Naherholungsgebietes rückt näher

<strong>Mit allen rechtlichen Mitteln</strong> wollen die Grünen die <strong>drohende Zerstörung des letzten Naherholungsgebiets am Lendspitz verhindern</strong>.
"<em>Der Bau des Hotelkolosses ist im Herbst dieses Jahres geplant. Im Vorfeld sind aufgrund schlechter Planungen und aufgrund des Zeitdrucks jedoch etliche rechtliche Fehler passiert. Speziell beim Widmungsverfahren kam es zu Fehlern in der Abwicklung. Das bedeutet, dass das gesamte Projekt auf wackeligen Beinen steht. Die Grünen haben daher die Volksanwaltschaft eingeschalten und ersuchen sie um die Überprüfung der Gesetzmäßigkeit des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes des Hotelprojekts</em>", so Rolf Holub, Landessprecher der Kärntner Grünen.
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<br /><strong>Holub listet folgende wesentliche Kritikpunkte auf, die auch an die <br />Volksanwaltschaft übermittelt wurden:</strong>
<strong></strong>
<ul><li>&nbsp;Umwidmung widerspricht dem Protokoll Naturschutz und<br />&nbsp;Landschaftspflege der Alpenkonvention i.V.m. dem Kärntner<br />&nbsp;Naturschutzgesetz.</li><li>Die Beeinträchtigung von Landschaftsschutzgebieten im Sinne ihres <br />Schutzzwecks ist verboten. Die Aufhebung des Landschaftsschutz-gebietsstatus auf den vorgesehen Baugrundstücken wäre unzulässig, da diese schutzwidrig verwendet werden würden.</li><li>Die Umwidmung widerspricht dem Klagenfurter Stadtentwicklungskonzept</li><li>Für eine Änderung der Flächenwidmung für ein privates Hotel liegt kein <br />ausreichend begründetes öffentliches Interesse vor.<br /><br /></li><li>Nichtberücksichtigung der Stellungnahme des Naturschutzbeirats bei<br />der Beschlussfassung im Gemeinderat</li><li>Der Naturschutzbeirat hat sich klar gegen die geplante Umwidmung <br />ausgesprochen. Das angrenzende Natura 2000-Gebiet würde durch eine <br />Hotelanlage indirekt erheblich beeinträchtigt werden.</li><li>Nichtberücksichtigung der Naturverträglichkeitsprüfung bei der<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Beschlussfassung im Gemeinderat</li><li>Zur Beurteilung der Auswirkungen auf das nahe gelegene Natura <br />2000-Gebiet ist eine Naturverträglichkeitsprüfung erforderlich.</li><li>Mangelhafter Umweltbericht als Grundlage für die Umwidmung</li><li>Der Umweltbericht enthält erhebliche Mängel und wurde nicht — wie <br />gesetzlich vorgesehen — durch die Planungsbehörde, sondern im Auftrag <br />des Projektwerbers erstellt!</li><li>Ungeklärte Bauland-Eignung</li><li>Das Umwidmungsgebiet liegt in einem Hochwasserbereich. Auch die <br />Bezirksforstinspektion hat von der Umwidmung abgeraten.</li></ul>