Kampfansage an illegale Vermietungen

Kampfansage an illegale Vermietungen

Eine ursprünglich gute Idee wurde pervertiert durch den Steuer vermeidenden Großkonzern Airbnb und professionelle Geschäftemacher. Sie umgehen Gesetze und bringen den Markt für Mietwohnungen ins Wanken. GRin Schmid-Tarmann fordert strenge Kontrollen und Einhaltung des Wohnungseigentumsgesetzes ohne Hintertür.

Jetzt am Beginn der Sommerreisezeit wird offensichtlich, dass sich Airbnb, die weltweit größte Onlineplattform für die Vermietung von Ferienwohnungen, ungebremster Beliebtheit erfreut.1 „Von der Ursprungsidee – Air(mattrass)B&B: Luftmatratze & Frühstück – ist man mittlerweile meilenweit entfernt. Als temporäre WG mit meist studentischer Zuverdienstmöglichkeit gedacht, konnten, in der Regel, junge Reisende im Internet auf diese Art ein günstiges Dach über dem Kopf finden, oft in Kombination mit Interrail. Es stört wirklich niemanden, wenn fallweise eine Couch oder ein gerade freistehendes Zimmer tageweise belegt wird“, so Gemeinderätin Evelyn Schmid-Tarmann.

„Doch die Änderung ging rasant: statt einer Luftmatratze als Schlafstatt vermietete man bald einzelne Zimmer, Wohnungen oder ganze Häuser als Ferienwohnungen, die dadurch den eigentlichen Wohnzweck nicht erfüllen. Mittlerweile ist diese ursprünglich geniale Idee pervertiert: professionelle Anbieter betreiben Vermittlungen von vielen Objekten oft illegal, ohne Ortstaxe und Steuern abzuführen, verdienen Unsummen, indem sie das Wohnungseigentumsgesetz umgehen und Wohnungen zu Spekulationsobjekten machen“.2 Die zu erwartenden Auswirkungen hier am Wörtersee von Airbnb – aus kommunalpolitischer Sicht – hat die Grüne Wirtschaftssprecherin bereits 2015 in einem Gemeinderatsantrag angeführt (im Anhang).3 Allein in Klagenfurt werden zwischen 300 und 700 Objekte angeboten. (https://www.airbnb.at/s/Klagenfurt–Österreich)

„Tausende Wohnungen werden in Österreich durch Airbnb dem Markt für Mietwohnungen entzogen. Die Folgen sind heftige Mietpreissteigerungen und Wohnungsmangel vor allem in zentralen und guten Lagen, sodass es selbst für Besserverdienende da kaum mehr leistbaren Wohnraum gibt. Die tageweise Vermietung bringt nämlich eine weitaus größere Rendite als eine herkömmliche Vermietung. Dieser häufige Wechsel in Airbnb-vermittelten Wohnungen ist mit dem Leben der Nachbarn und BewohnerInnen des Hauses laut OGH-Urteil2 nicht kompatibel. Auch die Beschwerden darüber, dass die ‚Kurzzeit-Gäste‘ die Hausordnung ignorieren, lärmen und mit der Müllentsorgung nicht vertraut sind, werden immer häufiger.“

„Wir in Klagenfurt können gegensteuern, indem wir die, im Internet angebotenen, Objekte strenger kontrollieren und damit die Einhaltung des Wohnungseigentums- gesetzes sicherstellen. Auch der Gesetzgeber ist gefordert, die ‚Hintertürln‘ in den Kaufverträgen, die eine kommerzielle Vermietung in Mehrparteienhäusern erst möglich machen, generell zu verbieten. Das würde dem Spuk rasch ein Ende machen und trotzdem den ‚couchsurfenden‘ StudentInnen einen leistbaren Kurzurlaub ermöglichen“, ist sich GRin  Evelyn Schmid-Tarmann sicher.

Infos:

1 Eine kometenhafte Erfolgsgeschichte seit der Gründung vor genau 10 Jahren1. Die   Situation spitzt sich inzwischen vor allem in den Metropolen und Tourismusorten drastisch zu, sodass Paris, Venedig, Palma de Mallorca u.v.m. bereits drastische Maßnahmen ergreifen. Im letzten Fall gilt ab 1.Juli 2018 ein generelles Verbot der Vermietung in Mehrfamilienhäusern via Onlineplattformen bei hohen Strafen. Bei uns in Österreich werden die Auswirkungen erst nach und nach offenkundig, man kann sagen, Wirtschaftskammer und Kommunen wachen schön langsam auf. Airbnb ist mittlerweile ein Global Player, ein milliardenschwerer Konzern, der wie Google, Apple und Amazon zu den Steuervermeidern zählt.

2 Das Wohnungseigentumsgesetz

OGH | 5 Ob 59/14h | 23.04.2014 | Urteile und Beschlüsse des OGH 

Touristische Nutzung einer Eigentumswohnung

Laut OGH 2014 ist die touristische Nutzung eines als Wohnung gewidmeten Wohnungseigentumsobjektes für die Dauer von jeweils zwei bis 30 Tagen eine genehmigungspflichtige Widmungsänderung. Wer eine Eigentumswohnung als Ferienwohnung vermieten möchte, benötigt die Zustimmung der gesamten Wohnungseigentumsgemeinschaft, was kaum erreicht werden kann. Dieser Passus des Wohnungseigentumsgesetzes wird neuerdings oftmals umgangen: Bereits im Wohnungseigentumsvertrag wird die Möglichkeit der Kurzzeitvermietung und Vermietung als Ferienwohnung verankert.

3 Als ich 2015 den GR-Antrag Sharing-Economy: Internetportal Airbnb einbrachte, war die Problematik in Klagenfurt offensichtlich noch nicht so bekannt und wurde nicht umgesetzt. Der Antrag hatte zum Inhalt, „dass vergleichbar mit Wien unter Federführung der Magistratsdirektion eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden soll, welche die Handlungsgrundlagen für die Stadt bei Sharing-Economy erarbeiten und ausloten soll, wo geltendes Recht bereits greift, welche neuen Regelungen es braucht und wo die Stadt überhaupt selbst tätig werden kann.“