Klagenfurt im finanziellen Ausnahmezustand

Will man als Bürgerin oder Bürger der Stadt Klagenfurt einen Einblick in die Finanzen bekommen, findet man auf der Homepage des Magistrates unter dem Punkt Finanzen lediglich einen Rechnungsabschluss aus dem Jahr 2007 und ein Voranschlagsentwurf vom Jänner 2008. „Da für das Jahr 2009 noch kein Budget erstellt ist, werden die Finanzen der Stadt nun schon fast ein halbes Jahr nach dem § 85<link https://klagenfurt.gruene.at/finanzen/artikel/lesen/44113/#footnotes _self><sup>1</sup></link>, dem Voranschlagsprovisorium, verwaltet!“, informiert GRin &nbsp;Evelyn Schmid-Tarmann. Der § 85 besagt, dass die Ausgaben innerhalb eines Monats ein Zwölftel der im Voranschlag des Vorjahres festgestellten Ausgaben nicht übersteigen dürfen, sofern es sich nicht um termingemäß zu leistende Verpflichtungen handelt.<br /><br />Die Grüne Kultur- und Bildungssprecherin Evelyn Schmid-Tarmann zeigt auf: „In der Praxis schaut es so aus, dass es im Jahr 2009 wegen der Zwölftelregelung bisher keinerlei Förderzuschüsse für Vereine, Clubs, Kulturinitiativen, Privatschulen etc. gibt. Außer, sie sind in der glücklichen Lage, über entsprechende schriftliche Zusagen oder langfristige Subventions-Vereinbarungen aus der vergangenen Regierungsperiode zu verfügen. Die Betroffenen, die jedes Jahr aufs Neue um finanzielle Unterstützung durch die Stadt Klagenfurt ansuchen müssen, halten ihren Betrieb mit den laufenden Kosten wie Mieten, Betriebskosten, Gehälter bzw. Gagen oft nur noch durch Kredite aufrecht wie beispielsweise die IG AutorInnen oder der Waldorfschulverein. Andere wiederum sind gezwungen ihre Aktivitäten ganz aufzugeben!“<br /><br />Doch es wäre nicht Klagenfurt, gäbe es nicht für einige Auserwählte Ausnahmen: so wurden in der Stadtsenatssitzung vom 23.4.2009 für sieben „Vereinigungen“, die als besonders gefährdet eingestuft wurden, insgesamt 51.500,- Euro an Förderzuschüssen beschlossen. GRin &nbsp;Evelyn Schmid-Tarmann fordert den zuständigen Finanzreferenten auf, möglichst bald das Budget zu erstellen und auf rasche und gerechte Subventionierungen zu achten.<br /><br />
<hr><p><a name="footnotes"></a><sup>1)</sup> § 85 Voranschlagsprovisorium: Ist der Voranschlag bei Jahresbeginn noch nicht festgestellt, so dürfen neben den auf Grund der Gesetze oder aus Verpflichtungen des Vorjahres fälligen Zahlungen nur solche Ausgaben geleistet werden, die bei sparsamster Wirtschaftsführung notwendig sind, um die Verwaltung der Stadt in geordnetem Gang zu erhalten. Die Ausgaben dürfen innerhalb eines Monats ein Zwölftel der im Voranschlag des Vorjahres festgestellten Ausgaben nicht übersteigen, sofern es sich nicht um termingemäß zu leistende Verpflichtungen handelt.</p>