Kritik am „Plaktatierungs-Oligopol“: Kein Exklusivrecht für „Auserwählte“

Die seit 2003 geltende Verordnung zur Plakatierung erlaubt es lediglich dem Stadtmarketing und den Stadtwerken öffentlich zu werben. Die Grünen haben seit in Kraft treten das sog. „Plakatierungs-Monopol“ kritisiert, weil damit rund 15 kleinen Unternehmungen die Existenzgrundlage entzogen wurde. Einige auserwählte Plakatierer scheinen offenbar ein Exklusivrecht zu haben.

Riesig große Plakatwände zieren seit Monaten die Seiten der Einfahrtsstrassen nach Klagenfurt. Auf jenen Plakatwänden wurde zuletzt die Europameisterschaft 08 beworben. Die Plakatständer sind nicht nur im Besitz des BZÖ, sondern werden auch exklusiv von einer dem BZÖ nahe stehenden Person bewirtschaftet“, erklärt die Sprecherin der Grünen Klagenfurt GR Angelika Hödl.
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„Entweder besteht eine geltende Regelung für alle oder nicht. Wir fordern die Gleichbehandlung alle Unternehmer. Ein Exklusivrecht, das allein von Bgm. Scheucher vergeben wird, ist entschieden abzulehnen“, kritisiert Hödl.
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„Freier Wettbewerb ist nur dann angesagt, wenn es dem BZÖ und der ÖVP in ihr Konzept passt. Mit der vorsätzlichen Vernichtung der kleinen Plakatierungsunternehmen sind die beiden Parteien schlicht nicht mehr glaubwürdig.

Mit der Freunderlwirtschaft muss endlich Schluss sein. Alle kleinen Unternehmen müssen ebenfalls die Chance bekommen, in Klagenfurt ihre Dienstleistung anzubieten“, fordert Hödl abschließend. <br />.