Maria Theresia Park „entprivatisieren“

Klagenfurt (30. November 2012) Für viele KlagenfurterInnen nicht vorstellbar, doch mitten in der Stadt befindet sich der historische Maria-Theresia-Park in Privatbesitz. Der Park besitzt eine Parkwidmung, die ihn jedoch nicht davor schützt, dass ein beträchtlicher Streifen davon zu Privatgärten werden soll.

„Besitzer Kollitsch sind die 22.348m2 des ehemaligen Waisenhaus-Areals scheinbar nicht genug. Sechs drei- und vierstöckige Klötze des gleichen Architekten mit der gleichen gesichtslosen Machart wie bei den „Stadtvillen“ sollen entstehen. Zu „Villa“ A und B des Objekts sind weit in Park hineinragende Privatgärten vorgesehen, die mit Zäunen und Hecken umgeben werden sollen. Dank der Widerstände und Einsprüche der AnrainerInnen ist nun in zweiter Instanz vom Amt der Kärntner Landesregierung die Stellungnahme ergangen, dass Nutzgärten von Wohnhäusern der Parkwidmung widersprechen und dass für Hausgärten eine Widmungsänderung notwendig wäre“, berichtet Gemeinderätin Evelyn Schmid-Tarmann, die mit den AnrainerInnen dafür kämpft, dass der Park zur Gänze öffentlich bleibt.[1]

Seit dem Verkauf der Waisenhauskaserne 2009 und dem ein Jahr später erfolgten Teilabriss gehen die Wogen im Viertel hoch. Vergeblich hatten die Grünen gefordert, die Waisenhauskaserne für die Stadt zu erwerben und Startwohnungen daraus zu machen. Nie hätte es soweit kommen dürfen, dass die Waisenhauskaserne aus dem 17. Jahrhundert, die gerade frisch renoviert worden war, abgerissen wurde. Durch Desinteresse und mangelndes Verhandlungsgeschick seitens der Stadt ist so auch der dazugehörende Park Privatbesitz geworden. Die SIVBEG2 selbst hatte im Kaufvertrag mit dem Erstbesitzer Lanner vermerkt, dass der Theresienpark in den Besitz der Stadt übergehen und öffentliches Gut werden solle. Mit Unterstützung von Gemeinderätin Evelyn Schmid-Tarmann versuchten AnrainerInnen seither durch Vorsprachen im Rathaus und durch Einsprüche bei Abriss- und Bauverhandlungen das Ärgste abzuwenden.

Auszug Stellungnahme Land: (…) In Schlussfolgerung daraus muss festgehalten werden, dass eine Parifizierung einer Parkfläche in kleinteilige Elemente mit einer Nutzung als Hausgarten grundsätzlich der Diktion, Spezifität, Charakteristik und Widmung widerspricht. Aus Sicht der Fachabteilung wäre hier eine Widmungsänderung entweder entsprechend der der Wohnanlage zugeordneten Baulandkategorie oder als Grünland-Hausgarten anzustreben. Diese ist bei der Stadtgemeinde zu beantragen.

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