Namenstafeln für Fluss und Bach

Eine derartige Namensnennung gehört zum Stadtbild und dient auch der Stärkung des Geschichts- und Heimatbewusstseins.

Ich stelle daher
den selbständigen ANTRAG
der Gemeinderat wolle beschließen,

dass auf den Bach- oder Flussübergängen bzw. Brücken jeweils ein Schild mit der Namensbezeichnung des Gewässers angebracht wird z. B. Gurk, Glan, Sattnitz, Wölfnitz, Rekabach, Struga, Rabba, Kehrbach usw.
Trotz positiver Behandlung lt. Antrag vom 1.7.1997 im Ausschuss und persönlicher Zusage des Herrn Bürgermeisters anlässlich einer Anfrage, ist bis heute kein einziges Hinweisschild angebracht worden. Zur Erinnerung an das Versprechen, wird der Antrag nochmals eingebracht.