Wenn in den Sommermonaten die Temperaturen in die Höhe gehen, so darf in den Büroräumen die 26-Gradgrenze grundsätzlich nicht überschritten werden. Bei höheren Außentemperaturen muss das Thermometer im Büro mindestens sechs Grad weniger anzeigen. Dieses Urteil hat das Landgericht Bielefeld in Sachen Hitze am Arbeitsplatz gefällt. Berlin lässt seine Beamten ab 29 Grad nach Hause gehen.
In einigen Büros im Magistrat sind die sommerlichen Arbeitstemperaturen für die MitarbeiterInnen unerträglich. Insbesondere im Dachgeschossbereich des Rathauses ist der Hitzestau vorprogrammiert.
Ich stelle daher
den selbstständigen ANTRAG
der Gemeinderat wolle beschließen,
dass durch die Neuanschaffung von Klimaanlagen eine Verbesserung der Temperatursituation in den Magistratsbüros erreicht wird.