Klagenfurt (03. Juli 2012) Für die letzte Gemeinderatssitzung ist GRin Evelyn Schmid-Tarmann etwas Fragwürdiges passiert. Zum Thema „Ordnungsamt“ wurde folgende Anfrage von ihr an Bürgermeister Scheider eingebracht:
„Welche Argumente können Sie – trotz der schlechten Erfahrungen mit der privaten Parkraumüberwachung – nennen, um einen polizeiähnlichen Ordnungsdienst in Klagenfurt zu rechtfertigen?“ – „In der Woche vor der GR-Sitzung bekam ich von der Magistrats-Juristin die Erklärung, dass die Anfrage nicht zulässig sei, da sich die Angelegenheit nicht im eigenen Wirkungsbereich befinde. Wo befindet sich die Angelegenheit „Ordnungsamt“ demnach? Im rechtsfreien Raum?“ fragt sich Schmid-Tarmann.
„Die Landeshauptstadt Klagenfurt hat mit privaten Ordnerdiensten schon genug draufgezahlt – siehe LEON und G4S. Gegenwärtig ermittelt die Korruptionsanwaltschaft wegen Betrugsverdacht. Doch statt Konsequenzen zu ziehen, sollen zukünftig halbprivate Hilfssheriffs eingesetzt werden.
Um die gesetzlichen Grundlagen für das Ordnungsamt zu schaffen, wurde das Kärntner Landessicherheitsgesetz novelliert. § 18 des Gesetzes weist die Kompetenz zur Bestellung von Aufsichtsorganen mit Überwachungsaufgaben explizit den Gemeinden zu. § 26 des Gesetzes nennt die im relevanten 3. Abschnitt des Gesetzes geregelten Angelegenheiten der Gemeinde (mit Ausnahme der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren) überhaupt als solche des eigenen Wirkungsbereiches. Demnach wurde die Anfrage von GRin Schmid-Tarmann anscheinend willkürlich abgelehnt, weil die Beantwortung dieser dem Bürgermeister möglicherweise unangenehm war. „Demokratie funktioniert jedoch anders, das wird auch FPK- Bürgermeister Scheider einsehen müssen. Als Vertreterin der Bürgerinnen und Bürger ist es das Recht und im Interesse aller, eine Antwort auf die Anfrage zu erhalten. Daher werde ich diese nochmals einbringen“, so GRin Schmid-Tarmann abschließend.