„Plakatmonopol ist nicht EU-konform!"

Anlässlich einer Pressekonferenz im März dieses Jahres versuchten die Grünen gemeinsam mit Rechtsanwalt Mag. Michael Hirm darauf aufmerksam zu machen, dass bei der Vergabe der Plakatierungsarbeiten (ausschließlich an eine Klagenfurter Firma) nicht transparent vorgegangen wurde.
Mag. Michael Hirm, Vertreter eines Plakatierungsunternehmens in Klagenfurt, wies sogar darauf hin, dass die Vorgehensweise und somit die Monopolstellung in Klagenfurt auch EU-verfassungswidrig sein könnte. Dies bestätigt ein Gutachten, das von der Wirtschaftskammer in Auftrag gegeben wurde.
„Warum hat hier der Billigstbieter gewonnen und wie kann es sein, dass dieser preislich bei weitem unter dem Angebot der Konkurrenz gelegen ist?" „Es wurde nicht offen gelegt, welche Unterschiede es außer dem Preis noch zwischen den Anbietern gegeben hat", so Wulz weiter.
„Wir hätten uns Geld sparen können und die anderen Klagenfurter Plakatierungsunternehmen müssten nicht bis zur nächsten Wahl um ihr Überleben kämpfen", so die Stadträtin.
„Weiters wundert mich, so Wulz, dass ein Produkt nicht getestet wird, bevor es auf den Markt kommt". „So hätte man vorher schon bemerkt, dass die Plakate nicht kleben".
Die Grünen glauben, dass diese Verordnung, abgesehen von der rechtlichen Situation, auf Dauer nicht umsetzbar ist. „Dies zeigen auch die vergebenen Sondergenehmigungen für Veranstaltungen wie Ironman und Beachvolleyball", so Wulz abschließend.