Da es nun möglich ist, dass die Gemeinden selbst den Antrag zur Erklärung eines Naturgebildes zum Naturdenkmal an das Land stellen können, sollte diese Möglichkeit verstärkt in Anspruch genommen werden.
Die Eiche im Schillerpark wurde 1905, anlässlich es 100. Todestages von Friedrich Schiller gepflanzt und auch der Gedenkstein gesetzt.
Der ist ca. 120 Jahre alt, hat einen Umfang von 3,40 Meter und das Besondere an ihm ist, dass er mehrere Verbindungen von Stamm zu Stamm und von Ast zu Ast aufweist. Es ist gerechtfertigt, dass dieser Baum zum Naturschutzdenkmal erklärt wird, zumal sich in Klagenfurt in den letzten 20 Jahren die Anzahl der Naturdenkmäler aus verschiedenen Gründen vermindert hat.
Nur ein Baum, eine wunderschöne Esche in Neschka/Wölfnitz, wurde in dieser Zeit zum Naturdenkmal erklärt. Eine große Anzahl von Naturdenkmälern kann auch touristisch genutzt werden, wenn dazu ein Folder produziert wird,
Ich stelle daher
den selbstständigen ANTRAG
der Gemeinderat wolle beschließen,
dass die Eiche im Schillerpark, zum Naturdenkmal erklärt wird.