Solidarität der Vermieter*innen einfordern. Nicht Große gegen Kleine ausspielen

Solidarität der Vermieter*innen einfordern. Nicht Große gegen Kleine ausspielen

„Viele Unternehmer*innen, vor allem die Ein-Personen-Unternehmen, Kleinstbetriebe, Gast- und Beherbergungsbetriebe, Einzelhandel und Gewerbebetriebe sind die wahren Verlierer*innen der COVID-19 Pandemie“, stellt Gemeinderätin Evelyn Schmid-Tarmann fest. „Während große Konzerne aus vielerlei Gründen im Blickpunkt der Verantwortlichen stehen und relativ leicht Millionen Euro an Fördergeldern rasch zugesprochen bekommen, ist es für die erstgenannten Kleinunternehmer*innen recht mühsam, Brosamen aus dem Fördermitteltopf zu erhalten. Sowohl das oft lächerliche Ausmaß der Unterstützung als auch die viel diskutierte, schleppende Auszahlung sind in keinster Weise geeignet, die Auswirkungen der COVID-Krise zeitnah abzufedern.“

Der Corona-Hilfsfond sieht einen Fixkostenzuschuss vor
„Die Wirtschaftskammer bietet auf ihrer Webseite Informationen zum Corona-Hilfsfond für Unternehmer*innen an. Unter anderem, wo und wie Wirtschaftstreibende einen Fixkostenzuschuss1 beantragen können“, führt die Wirtschaftsprecherin der Grünen Klagenfurt weiter aus. „Gut, dass es so eine Möglichkeit gibt, doch sie bringt vor allem den Vermieter*innen und Verpächter*innen, kaum aber Mieter*innen von Gewerbeflächen Vorteile. Denn während der Handel, die Gastronomie und alle anderen, die zur Durchführung ihres Gewerbes auf Geschäfts- oder Büroflächen angewiesen sind, die Last tragen, haben die Eigentümer*innen der Immobilien so gut wie kein Risiko, denn bei Zahlungsunfähigkeit der Mieter*innen springt der Staat ein mittels Fixkosten-Förderung. Und das obwohl die Mieter*innen, wie Justizministerin Alma Zadic bereits im März 2020 bestätigt hat, ein Recht auf Mietzinsminderung haben2.“

Solidarität entsteht durch gerechtes Verteilen der Last
„Ich sehe es als moralische Pflicht der Gesellschaft in Zeiten von Krisen zusammenzustehen und das wirtschaftliche Leben so gut wie möglich zu unterstützen“, betont Evelyn Schmid-Tarmann abschließend und fordert (von den involvierten Interessengemeinschaften und den handelnden Personen) folgendes ein: „Die Wirtschaftskammer sollte auch auf die rechtliche Möglichkeit der Mietzinsminderung verstärkt hinweisen3. Zweitens kann man auch von den Vermieter*innen erwarten, dass sie proaktiv ihren Mieter*innen diese Mietzinsminderung und nicht nur eine Stundung der Pacht/Miete gewähren. Doch auch die Mieter*innen sollten den Dialog mit ihren Vermieter*innen suchen, denn sein Recht einzufordern und durchzusetzen ist eine gute Sache, den Konsens mit dem Gegenüber zu suchen eine bessere. Schließlich ist es im Interesse Aller, dass wir so unbeschadet wie möglich durch diese schwierige Zeit manövrieren.“

 

1
https://www.wko.at/service/foerderungen/fixkostenzuschuss-corona-hilfsfonds.html

2
(§1104, §1105 ABGB regeln, „dass die Verpflichtung zur Bezahlung des Mietzinses entfällt, wenn das Mietobjekt aufgrund eines solchen „außerordentlichen Zufalls“ – beispielsweise einer Seuche – nicht mehr gebraucht bzw. benutzt werden kann.“
Quelle:
https://www.textilzeitung.at/business/news/justizministerin-mietzinsreduktion-moeglich-12192

3
Musterbrief – Mietzinsminderung, -befreiung
Quelle:
https://mietervereinigung.at/App_Upload/Backend/DownloadcenterItems/Mietzinsminderung_Geschaeftslokale_COVID19.pdf