Letzte Woche ist die Einspruchsfrist für den Baurechtsbescheid des Wörtherseestadions zu Ende gegangen. Mehrere Anrainer, unter ihnen Grünen-Gemeinderat Frank Frey, haben gegen den Bescheid Berufung eingelegt.
Ein wesentlicher Kritikpunkt bezieht sich auf die unzureichende Anzahl der Parkplätze in unmittelbarer Stadionnähe. Insgesamt stehen den BesucherInnen nämlich lediglich 1.300 Parkplätze zur Verfügung – „das ist ein Fünftel dessen, was das Gesetz vorschreibt“, kritisiert Frey. Bei einem 32.000 Menschen umfassenden Stadion müssten es „circa 6.400 Stellplätze sein. Auf fünf Sitzplätze muss ein Parkplatz kommen!“ Gemäß „Paragraph 2 der Klagenfurter Ausgleichsabgabenverordnung“ müsste für jeden nicht zur Verfügung gestellten, aber vorgeschriebenen Stellplatz 1.816 Euro entrichtet werden. „In unmittelbarer Stadionnähe fehlen laut meiner Rechnung also 5.100 Stellplätze. Multipliziert man diese Zahl mit 1.816 Euro, kommen über 9 Millionen Euro heraus – so eine hohe Summe müsste laut Ausgleichsabgabenverordnung an die Stadt Klagenfurt gezahlt werden, was aber einfach ignoriert wird!“
In dem Berufungsschreiben wird auch die fehlende wasserrechtliche Bewilligung des Parkplatzes südlich des Südringes bemängelt. „Als gewidmete Verkehrsfläche ist der Parkplatz bewilligungspflichtig“, macht Frey klar.
Kritisiert wird von den Anrainern auch die Widmung des Stadions aus dem Jahr 2005, die „zu Unrecht erfolgt ist“, so der Grünen-Mandatar. Die Widmung lautet auf „Bauland-Sondergebiet-Sportpark Sonderwidmung Veranstaltungszentrum mit dem Verwendungszweck multifunktionales Stadion mit Zusatzeinrichtungen“. Frey: „Eine solche Sonderwidmung ist in einem Wohngebiet rechtlich nicht zulässig, also ungültig!“
Unzulässig ist laut Berufung auch die im Baurechtsbescheid angeführte „Nachtruhe“, die erst ab 23 Uhr beginnen soll. „Das Gesetz macht aber zwischen Sommer- und Winterzeit keinen Unterschied – die Nachtruhe muss immer um 22 Uhr beginnen!“, betont Frey.