Subventionsbericht – DSGVO und Transparenz sind kein Widerspruch

Subventionsbericht – DSGVO und Transparenz sind kein Widerspruch

Eva Blimlinger (Grüne Kultursprecherin im NR) und Olga Voglauer (Landessprecherin der Grünen Kärnten) luden am 7.9.2020 zu einem Kulturgespräch in Klagenfurt. Die rege Teilnahme von Vertreter*innen der Kärntner Kulturinitiativen sorgte für eine bewegte Diskussion über die prekäre Lage vieler Künstler*innen, vor allem in der Freien Szene. Im Laufe des Gesprächs machte die Kultursprecherin der Grünen Klagenfurt auch die intransparente Fördersituation in Klagenfurt zum Thema.
„Seit 2006 setze ich mich hartnäckig dafür ein, dass der Klagenfurter Subventionsbericht öffentlich gemacht wird“, schilderte Evelyn Schmid-Tarmann die Situation. „Gegen die vehemente Blockade von Seiten der anderen im Gemeinderat vertretenen Parteien – Argumente wie ‚das schürt nur den Neid‘ oder ‚das widerspricht dem Schutz persönlicher Daten‘ sind deren Stehsätze – gelang mir schließlich das ‚Kunststück‘, dass der Gemeinderat eine diesbezügliche Änderung der Subventionsordnung beschloss.“

Das funktionierte 2 Jahre lang – dann kam die DSGVO
Bis zur Reform der Subventionsordnung gab es nur einen, ausschließlich den Mandatar*innen und der Beamtenschaft zugänglichen, internen Subventionsbericht. 2017 und 2018 wurde er, gemäß dem Gemeinderatsbeschluss, veröffentlicht.
„Durch das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kamen die ‚Verschleierer‘ in diesem Rathaus wieder in die Gänge“, ist die Grüne Gemeinderätin erzürnt. „Nicht nur dass der Subventionsbericht um Monate verspätet veröffentlicht wurde, auch mehr als die Hälfte der Subventionsempfänger*innen sind anonymisiert. Das betrifft über die Hälfte der 2019 ausbezahlten rd. 8,5 Mio. Euro und mehr als 200 Posten enthalten statt des Namens nur den Begriff ‚Subventionswerberinnen‘.“

Was mit öffentlichen Geldern geschieht ist ureigenstes öffentliches Interesse
„Man muss nicht lange ‚googeln‘ um auf der Internet-Seite der ARGE Daten den Passus zu finden, der die Rechtfertigungsgründe für die Veröffentlichung von geschützten Daten angibt‘, beschreibt Schmid-Tarmann ihre persönliche Recherche. „Wenn die Bekanntgabe der Daten im öffentlichen Interesse ist oder der/die für die Verarbeitung Verantwortliche – in dem Fall die Bürgermeisterin – durch Gesetze/Verordnungen dazu verpflichtet ist, bedarf es keiner Zustimmung der/des Betroffenen zur Veröffentlichung. Damit gibt es auch kein ‚Verstecken‘ hinter der DSGVO für unsere ‚Stadtchefin‘.“

„Ich fordere daher die Frau Bürgermeister auf, die Veröffentlichung des vollständigen Subventionsberichts unverzüglich zu veranlassen. Sollte dies nicht geschehen, erwäge ich eine Meldung an die Gemeindeaufsicht, um die geforderte Transparenz (wieder-)herzustellen“, stellt GRin Evelyn Schmid-Tarmann in Aussicht.

Anfragen und Anträge:
Antrag 057-2006 Veröffentlichung Subventionsbericht
Anfrage 05-2009 Subventionsbericht Gunzer
Zusatzantrag Subventionsbericht 7.12.2010
Anfrage 10-2020 – Subventionsbericht 2019 unvollst. – 8.6.2020 – EST