Transparenz bringt endlich Licht ins Dunkel der Subventionsvergaben!

Transparenz bringt endlich Licht ins Dunkel der Subventionsvergaben!

„Klagenfurt hat nichts zu verbergen. Endlich ist erstmals ein Subventionsbericht veröffentlicht und online gestellt!“ GRin Evelyn Schmid-Tarmann freut sich über den Grünen Erfolg. Seit 2004 hat sie darum gekämpft, dass die Vergabe der Kultursubventionen transparent und öffentlich wird.

„Gut Ding braucht Weile“, ist Gemeinderätin Evelyn Schmid-Tarmann erleichtert und spricht zugleich von einer schweren Geburt: „14 Jahre habe ich nicht locker gelassen und immer wieder gefordert, dass die Vergabe von Subventionen für alle BürgerInnen einsehbar und damit transparent wird. „Es geht schließlich um öffentliche Gelder, die hier vergeben werden!“

Möglich wurde die Veröffentlichung des Subventionsberichtes durch die Änderung der Subventionsordnung.* Bereits mit dem Rechnungsabschluss im Frühjahr 2018 hätte sie auf der Internetseite der Landeshauptstadt online gehen können, doch nun ist es endlich soweit: https://www.klagenfurt.at/rathaus-direkt/finanzen/subventionsberichte.html

„Alle Kultur- und Wirtschaftsreferenten der Stadt haben sich in der Vergangenheit meiner Forderung nach Transparenz stets verschlossen und sich hinter Datenschutz- und Neidargumenten verschanzt. Entweder hatten sie etwas zu verbergen oder es wurde Steuergeld einfach gedankenlos verteilt, denn die Verpflichtung zur Transparenz bedingt auch sorgsames, gerechtes  und überlegtes Handeln bei Entscheidungen“, zieht die Kultursprecherin der Klagenfurter Grünen ihr Resümee über die vergangenen Legislaturperioden und findet in diesem Punkt lobende Worte für die Reformpartnerschaft von SPÖ, ÖVP und den Grünen: „Ich würdige positive Entwicklungen und wünsche mir, dass auch in anderen Bereichen der Stadtpolitik die Stimme und die Vorschläge von uns Grünen mehr Gehör gefunden hätten, denn dann wären einige Fehlentscheidungen nicht so getroffen worden.“

*  https://www.klagenfurt.at/service/e-service/formulare-merkblaetter/subvention.html

Der § 3 der Subventionsordnung 2013 wurde durch Beschluss vom 14.07.2016 folgendermaßen geändert, dass in das Subventionsformular folgende Formulierung aufgenommen wurde:

„Der Subventionswerber/die Subventionswerberin erklärt seine/ihre ausdrückliche Zustimmung, dass mit der Annahme des Förderungsbetrages bzw. der Sachsubvention in Anwendung und Einhaltung der bezughabenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Subventionsempfänger/die Subventionsempfängerin, der Verwendungszweck und die Höhe der bewilligten Subvention im Subventionsbericht und im Internet und ähnlichem veröffentlicht werden dürfen.“

§ 11 Subventionsbericht: Zugleich mit dem Rechnungsabschluss ist jährlich ein Subventionsbericht zu erstellen und dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen.