Unangemessen hohe Strafen beim Plakatieren

Hängt ein Plakat falsch, so sind in Klagenfurt 365,- Euro Strafe fällig. Jugendkulturveranstaltern wie Ballhaus oder ((stereo)) wird auf diese Art und Weise das Leben in Klagenfurt schwer gemacht. „Gerne bringen junge Bands mit Zustimmung des Lokalbesitzers Veranstaltungsplakate innerhalb des Eingangstürbereiches an. Sobald es aber nach außen sichtbar ist, verwarnt die Bergwacht und ahndet das Vergehen umgehend durch die Anzeige an den Magistrat!“, informiert Grün-Gemeinderätin Evelyn Schmid-Tarmann. Am Jahresende flattern dann saftige Strafen ins Haus.

„Mit den tausende Euro betragenden Strafen des heurigen Jahres will sich die Stadt auf diese Weise ihre Jugendkultur-Subventionen fast zur Gänze wieder zurückholen“[1], berichtet Schmid-Tarmann weiter. Die Betroffenen sind jedoch bekanntlich zahlungsunfähig. So befürchten beide Jugendveranstalterinnen, mit Jahresende zusperren zu müssen. Zwar wird hier und da einmal ein Plakat unbekümmert an die Scheibe eines der vielen in Klagenfurt  leer stehenden Geschäfte gepickt, „doch 365 Euro pro Plakat sind eine Schande!“, so Schmid-Tarman und fügt hinzu: „Zum Vergleich: „Falschparken“ kostet 20 Euro! Die unzähligen Wahlplakate, die sogar an unfallträchtigen Kreuzungen wochenlang Sicht behindernd aufgestellt waren, werden stillschweigend toleriert!“ Die grüne Kultursprecherin  findet es sehr seltsam, dass die Bergwacht befugt ist, im Stadtgebiet die Plakatierung zu überwachen und Anzeige zu erstatten, denn § 1 Abs. 4 des Kärntner Bergwachtgesetzes von 1972 besagt, dass die Aufgaben der Kärntner Bergwacht erstrecken sich nicht auf Angelegenheiten, die in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallen.[2]

Im Zuge einer Anfrage an die zuständige Referentin und in einem Antrag erhebt GRin Schmid-Tarmann sinngemäß folgende Forderungen: „Der Bergwacht soll die Befugnis entzogen werden, im Stadtgebiet die Plakatierung zu überwachen. Weiters sind die Strafen bei Vergehen gegen die Plakatierungsverordnung so anzusetzen, dass sie nicht höher sind als jene fürs Falschparken, also 20 Euro statt 365 Euro. Und das rückwirkend fürs Jahr 2009!“ Ein zweiter Antrag beinhaltet die Forderung nach (kosten)freien Plakatierungsflächen an zentralen Orten.

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<hr><div id="ftn1"><p class="MsoFootnoteText"><span style="mso-footnote-id: ftn1"><a name="_ftn1" href="typo3/#_ftnref1"><span class="MsoFootnoteReference"><span lang="DE"><span><span class="MsoFootnoteReference"><span lang="DE">[1]</font></span></span></span></span></span></a></span><span lang="DE"> </font></span><i><span lang="DE">Ballhaus: 29 „falsch“ gehängte Plakate: 11.000 Euro (dann herabgesetzt auf 4.400 Euro) Verwaltungsstrafe -<span>&nbsp; </span>bei<span>&nbsp; </span>12.000 Euro Subventionen. ((stereo)) 15.000 Euro (herabgesetzt auf 3.300 Euro) Verwaltungsstrafe – bei 3.500 Euro Subventionen.</span></i><span><p></p></span></font></p></div><div id="ftn2"><p class="MsoFootnoteText"><span style="mso-footnote-id: ftn2"><a name="_ftn2" href="typo3/#_ftnref2"><span class="MsoFootnoteReference"><span lang="DE"><span><span class="MsoFootnoteReference"><span lang="DE">[2]</font></span></span></span></span></span></a></span><span lang="DE"> </font></span><i><span lang="DE"><link http://public.wuapaa.com/jaegerschaft/2007/files/Bergwachtgesetz.pdf>http://public.wuapaa.com/jaegerschaft/2007/files/Bergwachtgesetz.pdf</link></span></i></font><span><p></p></span></p></div></div>