Zwei
Anfragen pro Monat können GemeinderätInnen an die Mitglieder der
Klagenfurter Stadtsenates stellen. Die Juni-Anfrage, eingebracht von
Grün-Gemeinderätin Evelyn Schmid-Tarmannn an den Bürgermeister
Christian Scheider, lautete: „Gibt
es für die Regierungsmitglieder der Landeshauptstadt Klagenfurt am
Wörthersee analoge Bestimmungen wie das Unvereinbarkeitsgesetz im
Landtag?“
GRin
Evelyn Schmid-Tarmann begründet: „Es ist für Normalverdienende
nämlich nicht einzusehen, dass bei den hohen Einkünften der
Regierungsmitglieder zusätzliche Einnahmen nötig sind. Privatfirmen
können – zumindest vorübergehend – beispielsweise von
Familienmitgliedern geführt werden. Von Beamtentätigkeit kann man
sich bis zu zehn Jahre karenzieren lassen, ohne dass man
Anrechnungszeiten für die Pension verliert.“ Dies betrifft auch
Stadtrat Mertl, der ja weiterhin einen hohen Posten in der
Landesregierung hat. „Finanzreferent Vizebürgermeister Gunzer hat
nun offensichtlich die logische Konsequenz gezogen und die
Farbenfirma seinem Sohn übergeben. Das Klagenfurter Stadtrecht wird
jetzt überarbeitet. Der Unvereinbarkeits-Paragraph gehört unbedingt
mit hinein“, fordert Schmid-Tarmann.