Urweltmammutbaum – Erklärung zum Naturdenkmal

Der Baum von dem man glaubte, dass er ausgestorben sei, wurde 1947 entdeckt und findet seitdem als beliebter Parkbaum seine Verbreitung. Im Landhauspark wurde dieser Baum, der bereits eine ansehnliche Größe erreicht hat, zur Erinnerung an die 40. Wiederkehr der Volksabstimmung 1920, 1960 gepflanzt. Lange Zeit stand deshalb auch eine Erinnerungstafel dabei. Weil der Landhauspark im Besitz des Landes ist, wandte ich mich zwecks der Erklärung zum Naturdenkmal, auch wegen des historischen Bezuges an den damaligen Herrn Landesrat Herbert Schiller, der dieser Idee positiv gegenüber stand, aber wegen Zuständigkeit den Vorschlag an Herrn Landesrat Wurmitzer weitergab, der wiederum teilte mir mit, dass auch er positiv zur Idee steht, zuständig jedoch das Magistrat Klagenfurt sei. Der Antrag wurde am 22.12.2000 gestellt, die Stadt war diesbezüglich bisher untätig, deshalb wird der Antrag nochmals gestellt. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist, dass z. B. eine Linde im Unterloibl zur Erinnerung an die Volksabstimmung gepflanzt und zum Naturdenkmal wurde, auch dieser Baum im Landhauspark ist es wegen desselben Bezuges wert, zum Naturdenkmal erklärt zu werden und dass eine Inschrifttafel gesetzt wird.
Inschrift der ehemaligen Tafel: Dieser Urweltmammutbaum wurde 1960 zur Erinnerung an die 40. Wiederkehr der Kärntner Volksabstimmung gepflanzt.

Ich stelle daher
den selbständigen ANTRAG
der Gemeinderat wolle beschließen

dass der Urweltmammutbaum der im Landhauspark steht zum Naturdenkmal erklärt wird.