Verkehrsberuhigung für die AnrainerInnen im Bereich „Alte Stadtgrenze"
Die „Alte Stadtgrenze" wird immer mehr vom Durchzugsverkehr von Nord nach Süd befahren. AnrainerInnen-Beschwerden häufen sich. Die „Rush hour"-Zeiten sind derzeit gegen 7:30 und zwischen 16:00 und 19:30 Uhr. Derzeit ist die Befahrung der Straße mit Höchstgeschwindigkeit 50km/h erlaubt.
Ich stelle daher
den selbstständigen ANTRAG
der Gemeinderat wolle beschließen,
daß im Bereich der „Alten Stadtgrenze" verkehrsberuhigende Maßnahmen gesetzt werden, die Straße verstärkt gegen Geschwindigkeitssünder überwacht wird und die Einführung von Tempo 30 geprüft wird.