Viktring: Schießen an Wochenenden ist ab sofort verboten!

Klagenfurt (23.06. 2015) Schon lange setzen sich die Grünen für eine Verbesserung der Situation der von Lärm geplagten AnrainerInnen, die in der Nähe des Schützen- und Sportvereins Sponheim in Viktring leben, ein. Seit Jahren gibt es Beschwerden über den Schießlärm, im Juni 2014 haben sich die Betroffenen zu einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen. Neben den AnrainerInnen sind auch mehr als 110 Kinder vom Therapiezentrum Josefinum, aber auch viele Erholungssuchende, FischerInnen etc. von der Lärmbelästigung durch die Schützen betroffen.

„Dauerhafter Schießlärm wirkt sich negativ auf die Gesundheit von Menschen aus“, so Umweltreferent Stadtrat Frank Frey, der sich für eine Einschränkung der Schießzeiten stark machte. „Die behördlich genehmigten Schießzeiten in Viktring waren bislang mehr als großzügig. Die Schützen durften auch an den Wochenenden zwischen 9 und 12 Uhr schießen. Mit der neuen Lärmschutzverordnung* ist das Schießen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nun endlich verboten!“, freut sich Frey über den Grünen Teilerfolg.

„Langfristig wird der gravierende Nutzungskonflikt zwischen der Schießstätte und dem Wohn-, Kur- und Naherholungsgebiet nur durch eine Verlegung zu lösen sein. Diese ist aber mit hohen Kosten verbunden und wird – angesichts der prekären Finanzsituation der Stadt Klagenfurt – nicht von heute auf morgen umsetzbar sein. Kurzfristig helfen wir den AnrainerInnen nun aber mit der neuen Lärmschutzverordnung. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist mit dem Lärmterror ab sofort Schluss!“, betont Frey.

Eine Verbesserung bringt die neue Lärmschutzverordnung auch für lärmgeplagte AnrainerInnen von Altglassammelbehältern. „Bislang war das Einwerfen von Altglas im Wohngebiet in der Zeit von 20 bis 7 Uhr verboten, ab sofort tritt das Verbot schon ab 19 Uhr in Kraft“, erklärt der Stadtrat.

*Die Lärmschutzverordnung der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee stammt aus dem Jahr 1981 und wurde in den letzten Jahren einige Male geändert, zuletzt 2007. Aufgrund des Bedarfs, neue Tatbestände (z.B. Sportschießen im Freien) in die Lärmschutzverordnung aufzunehmen, wurde sie nun von der Abteilung Bau- und Gewerberecht in enger Zusammenarbeit mit den Magistratsabteilungen Umweltschutz und Stadtgarten geändert.