Die letzte geheime Abstimmung in der Gemeinderatsitzung hat wieder gezeigt, dass bei einer offenen Wahlurne, Missbrauch und Verdächtigungen Tür und Tor geöffnet sind. Die Wahlurne muss verschlossen und mit einem Einwurfschlitz für die Stimmzettel versehen sein. Außerdem ist eine Wahlzelle einzurichten, der Stimmzettel ist in Anwesenheit einer Kontrollperson einzuwerfen, da es schon vorkam, dass jemand aus Spaß 2 Stimmzettel abgab.
Ich stelle daher
den selbstständigen ANTRAG
der Gemeinderat wolle beschließen,
dass eine den Gepflogenheiten einer geheimen Wahl entsprechende Wahlurne
angeschafft wird.