„Wohnoase St. Martin“ behördlich überprüfen!

„Wohnoase St. Martin“ behördlich überprüfen!

Im dörflichen Stadtteil St. Martin entsteht – eingepresst zwischen dem Gasthof Müller und den alten Villen am Waldrand – der Großbau „Wohnoase Kreuzbergl-St.Martin“. „Mit 73 Metern Länge in geschlossener Bauweise bezeichnen viele BewohnerInnen den Riedergarten-Baukoloss als größte Bausünde in Klagenfurt. Der Kardinalfehler lag bereits bei der Bewilligung zwei Grundstücke zusammenzulegen. Dadurch wurde die erlaubte Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,65, die für diese Gegend mit Einfamilienhäusern ohnedies viel zu hoch ist, auf 0,79 zur Profitmaximierung ausgeschöpft“, berichtet Gemeinderätin Evelyn Schmid-Tarmann. Auch ragt die „Tiefgarage“ 3,40 Meter ebenerdig empor, daher wurden im Frühling mehrere Anzeigen bei der Baupolizei erstattet. In einem Gemeinderatsantrag, eingebracht am 6.12.2011, listet GRin Schmid-Tarmann  neun Fragen auf und stellt den Antrag, „dass eine behördliche Überprüfung der oben angeführten Punkte, das Wohnprojekt „Wohnoase St. Martin“ betreffend, vorgenommen werde.

  1. Entspricht das Gebäude der Klagenfurter Bebauungsplanverordnung?
  2. Wurde die GFZ eingehalten?
  3. Inwieweit weicht die Höhe der Garagenwand vom ursprünglichen Bauplan ab und ist dieses 3,40 m hohe „Tiefgeschoß“ nun als Vollgeschoß zu rechnen?
  4. Sind diese Tiefgaragen in Annoncen bereits als Partyräume angeboten worden?
  5. Wurde der Mindestabstand zur öffentlichen Straße Rankenweg eingehalten?
  6. Wurde die Feinstaub- und Lärmbelastung der AnrainerInnen durch monatelange Schrämarbeiten nahezu unerträglich?
  7. Musste die öffentliche Wasserleitung verlegt werden, die über den ehemaligen Müllergrund hinter dem gleichnamigen Gasthof Müller verlief?
  8. Musste für die Neuverlegung der öffentlichen Wasserleitung auf dem Privatgrund einer Anrainerin ein tiefer Schacht gegraben werden, da auf dem Wohnoase-Riedergarten-Areal dafür kein Platz gelassen wurde?
  9. War dafür die Zufahrt zu den Garagen tagelang blockiert und entspricht dies den feuerpolizeilichen Bestimmungen?