Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat bei Großprojekten

In Österreichs Gemeinden beschließt der Bürgermeister als die oberste Baubehörde Großprojekte oft in falschem Fortschrittsglauben. In vielen Fällen wird der besondere und unverkennbare Charakter einer Stadt dem momentanen Trend und kommerziellen Interessen Einzelner geopfert.
Leidtragende sind Bürgerinnen und Bürger, denen der Erhalt ihrer lebenswerten Umwelt ein Anliegen ist, und die bei der Umsetzung gigantomanischer Bauvorhaben nur ohnmächtig und fassungslos zusehen können. So z.B. stört das 30 Jahre alte Rothauer Hochhaus das Stadtbild nach mehr als 30 Jahren noch immer nachhaltig.

Ich stelle daher
den selbstständigen ANTRAG
der Gemeinderat wolle beschließen,

dass der Bürgermeister beauftragt wird an die Landesregierung heranzutreten, damit das Stadtrecht dahingehend geändert wird, Großprojekte nur mit Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat beschließen zu können.